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Aktienrückkaufprogramm I 2024

Der Vorstand der Kontron AG (www.kontron.com, ISIN AT0000A0E9W5, WKN A0X9EJ, KTN) hat am 14.06.2024 beschlossen, auf Grundlage des Ermächtigungsbeschlusses der außerordentlichen Hauptversammlung vom 08.11.2023, welcher am 09.11.2023 über ein elektronisches Informationsverbreitungssystem veröffentlicht wurde, gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG, ein weiteres Rückkaufprogramm für eigene Aktien ("Aktienrückkaufprogramm I 2024") durchzuführen.

Der Beschluss des Vorstands für das Aktienrückkaufprogramm I 2024 erfolgte vor dem Hintergrund der aktuellen Bewertung der Aktien der Gesellschaft, die aus Sicht des Vorstands ein sehr attraktives Niveau darstellt. Dazu ist die Liquiditätslage hervorragend, sodass sowohl das organische Wachstum als auch das neue Aktienrückkaufprogramm finanziert werden können.

Aktienerwerbe im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms I 2024 erfolgen für die Kontron AG, welche ein Kreditinstitut mit der Durchführung des Aktienrückkaufprogramms I 2024 beauftragen wird, welches seine Entscheidung über den Erwerbszeitpunkt unabhängig und unbeeinflusst von der Kontron AG unter Beachtung der Handelsbedingungen gemäß Artikel 3 Delegierte Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 08.03.2016 trifft.

Diese Veröffentlichung ist kein öffentliches Angebot zum Erwerb von Kontron AG-Aktien und begründet keine Verpflichtung der Kontron AG oder einer ihrer Tochtergesellschaften, Angebote zum Rückerwerb von Kontron AG-Aktien anzunehmen.

Übersicht der im Rahmen des Rückkaufprogramms getätigten Erwerbe (gemäß Art 5 Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und 3 der Del. VO (EU) 2016/1052 der Kommission)