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S&T AG: Ermächtigung der Hauptversammlung zum Rückerwerb eigener Aktien

Dienstag 15. Januar 2019

Austria

Der Vorstand der S&T AG („Gesellschaft“) gibt hiermit bekannt, dass in der außerordentlichen Hauptversammlung der S&T AG vom 15.1.2019 der folgende Beschluss zu Tagesordnungspunkt 1 gefasst wurde:

Beschlussfassung über
a) die Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Absatz 1 Z 8 sowie Absatz 1a und 1b ö. Aktiengesetz sowohl über die Börse als auch außerbörslich im Ausmaß von bis zu 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft,
b) bei gleichzeitiger Ermächtigung des Vorstands gemäß § 65 Absatz 1b AktG für die Veräußerung bzw. Verwendung eigener Aktien eine andere Art der Veräußerung als über die Börse oder durch ein öffentliches Anbot unter Ausschluss des Wiederkaufsrechts (umgekehrten Bezugsrechts) zu beschließen, sowie
c) die Ermächtigung des Vorstands, erforderlichenfalls das Grundkapital der Gesellschaft durch Einziehung dieser eigenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss herabzusetzen.

Ein allfälliger Beschluss des Vorstands der S&T AG, von der Ermächtigung zum Rückkauf eigener Aktien zukünftig Gebrauch zu machen, wird in Übereinstimmung mit den anwendbaren Bestimmungen umgehend nach einer solchen Beschlussfassung und vor der Durchführung eines Rückkaufprogramms veröffentlicht werden.