Kartellrechtliche Freigaben für den Erwerb von 24,8 % an Kontron AG erfolgt
Die österreichische Bundeswettbewerbsbehörde und der Bundeskartellanwalt sowie das deutsche Bundeskartellamt erteilen Freigabe zum Erwerb von 24,8 % der Anteile an Kontron AG, Augsburg
Linz, 9. November 2016. Die österreichische Bundeswettbewerbsbehörde und der Bundeskartellanwalt sowie das deutsche Bundeskartellamt haben den Erwerb von 24,8 % der Anteile an Kontron AG, Augsburg, Deutschland, freigegeben. Die österreichischen Kartellbehörden haben heute der Gesellschaft mitgeteilt, dass das Verbot der Durchführung des Zusammenschlusses mit Wirkung vom 10. November 2016 wegfällt. Die mit Warburg Pincus und Triton Partners vereinbarte aufschiebende Bedingung für den Erwerb der Kontron Aktien ist damit eingetreten. S&T AG hält damit über ihre deutsche Tochtergesellschaft 29,9 % der Aktien an Kontron AG.